Zuzahlungen
Eine prozentuale Zuzahlung wird bei allen Leistungen von 10% erhoben, mind. 5 €, max. 10 €.
Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen die Leistungen im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung im Wesentlichen als Sachleistungen. Dies bedeutet, dass der Kunde grundsätzlich keine Kosten vorlegen muss und auch keine Selbstbeteiligung zu erbringen hat.
Ab 2004 wird aber grundsätzlich eine prozentuale Zuzahlung bei allen Leistungen von 10% erhoben, mind. 5 Euro, max. 10 Euro.
Damit niemand überfordert wird, gilt eine Belastungsgrenze von 2% der Bruttoeinnahmen, bzw. 1% bei chronisch Kranken.
Überblick über Zuzahlungen
Zuzahlungen bei
… einem Arztbesuch: Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal beim Besuch eines Arztes oder Zahnarztes (gilt auch für das Ausstellen eines Rezeptes, für Notfälle und für telefonische Inanspruchnahme des Arztes).
Ausnahmen: Wer innerhalb eines Quartals von seinem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr.
Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
… Arznei- und Verbandmitteln: Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € je Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.
… Heilmitteln / häuslicher Krankenpflege: Zuzahlungen von 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung.
… Hilfsmitteln: Zuzahlungen von 10 % der Kosten, jedoch höchstens 10 € und mindestens 5 €.
… Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe: Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 € und mindestens 5 €.
… stationärer Vorsorge und Rehabilitation: Zuzahlung von 10 € pro Tag. Bei Anschlussheilbehandlungen ist die Zuzahlung begrenzt auf 28 Tage.
… medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter: Zuzahlung von 10 € pro Tag.
… Krankenhausbehandlung: Zuzahlung von 10 € pro Tag, jedoch ist die Zuzahlung auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
… Fahrkosten: Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen und sind vom Versicherten in voller Höhe selbst zu bezahlen.
Ausnahme: Bei zwingenden medizinischen Gründen kann die BKK firmus in besonderen Fällen vorher genehmigte Fahrkosten übernehmen (siehe auch Fahrkosten).
… Zahnersatz: Zahnersatz wird als obligatorische Satzungsleistung als befundbezogener Festzuschuss von den Krankenkassen angeboten. Das heißt, die Versicherten zahlen für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Beitrag, der automatisch zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag abgeführt wird. Die Versicherten können sich auch entscheiden den Zahnersatz privat zu versichern.







