Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll die medizinische Versorgung zukünftig besser koordiniert werden, denn die neue Karte verfügt über einen Chip, der neben Name, Adresse und Krankenversicherungsnummer des Inhabers auch - auf freiwilliger Basis - Notfalldaten speichern kann. Weitere medizinische Daten wie zum Beispiel Patientenakten oder Rezepte werden nicht auf der Karte gespeichert. Die BKK firmus startet in den nächsten zwölf Monaten mit der Herausgabe dieser Karten, so dass in spätestens zwei Jahren alle Kunden über die neue Karte verfügen. 

Schutz sensibler Gesundheitsinformationen

Bei der eGK steht der Datenschutz an erster Stelle. Ähnlich wie bei der bisherigen Krankenversichertenkarte werden die sogenannten administrativen Daten gespeichert, also Name, Anschrift sowie Daten zur Versicherung.
Weitere Daten werden nicht gespeichert.

Zukünftiger Mehrwert

Wer möchte, hat in den nächsten Jahren nach der Einführung der Karte, die Möglichkeit, Notfalldaten, zum Beispiel über Allergien und chronische Krankheiten speichern zu lassen. Diese Hinweise können Leben retten und sind praktisch bei einem Arztwechsel. Solche Daten werden aber nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis gespeichert.

Wie sicher ist die elektronische Gesundheitskarte?

Ihre neue Krankenversicherungsnummer bleibt ein Leben lang gültig. Dies und Ihr persönliches Passbild auf der Karte zur einfachen Identitätsprüfung durch den jeweils behandelnden Arzt beugen einem Kartenmissbrauch vor. Darum ist es besonders wichtig, dass Ihr Passbild korrekt ist. Somit wird dem Schutz Ihrer persönlichen Daten höchste Priorität eingeräumt.

Übermittlung Ihres Lichtbildes

Kunden der BKK firmus erhalten per Post einen sogenannten Lichtbildbogen. Diesen schicken Sie bitte ausgefüllt, unterschrieben und mit Ihrem Lichtbild versehen im beigefügten Umschlag an die entsprechende Adresse oder geben ihn in unseren Servicestellen ab. Auch eine Fotoübermittlung per Email an info@bkk-firmus.de ist möglich.Der Lichtbildbogen steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Achten Sie bitte bei dem Foto auf das Anforderungsprofil.

Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sind von der Anforderung ausgenommen. Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, dürfen die Karte zu einem späteren Zeitpunkt ohne Foto nutzen.