Beiträge
Ihr Beitrag für Ihre Leistungen!
Mit Einführung des Gesundheitsfonds gibt es einen Beitragssatz, der grundsätzlich für alle Krankenkassen gleich ist:
Die Bundesregierung hat den Einheitsbeitrag auf 14,6 % zuzüglich 0,9 % Sonderbeitrag für Mitglieder (insgesamt also 15,5 %*) festgesetzt.
Der Arbeitgeber und das Mitglied teilen sich den allgemeinen Beitragssatz (14,6 %). Den Sonderbeitrag von 0,9 % trägt das Mitglied allein. Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag berechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Bruttoentgelt, das bis zur mtl. Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro zugrunde gelegt wird.
Die Beiträge kommen den Kunden der BKK firmus in voller Höhe zugute, denn mit Ihren Einnahmen finanzieren wir ausschließlich Ihre Leistungen und den Service.
*Bei Einkünften aus Renten- und Versorgungsbezügen ist der allgemeine Beitragssatz von 15,5 % maßgebend.
Weiteres finden Sie unter "Das Wichtigste im Überblick".






